AGB

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Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

I. Geltung

  1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote,Veranstaltungen, Lieferungen und Leistungen.
  2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
  3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
  4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Veranstaltungen, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

  1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
  2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
  3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
  4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

  1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
  2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
  3. Vom Kunden in Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
  4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
  5. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
  6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb von zwei Wochen nach Empfang mit-zuteilen. Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichungszeiträume des entsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
  2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100 % auf das jeweilige Grundhonorar.
  3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
  4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
    • eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken, jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
    • die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z. B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der technischen Verarbeitung und Verwaltung des Bildmaterials gem. Ziff. III 5. AGB dient,
    • jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online-Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven (auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
    • die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
  5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
  6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern- oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
  7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis.
  8. Der Fotograf bleibt auch bei Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. Haftung

  1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Kennzeichen (Marken, Firmen Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der bildenden oder angewandten Kunst sowie die Einholung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
  2. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

VI. Honorare

  1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
  2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV. 3 abgegolten.
  3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
  5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens Euro 75,00 pro Aufnahme an.
  6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

  1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch drei Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der 3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
  2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
  3. Überlässt der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
  4. Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VIII. Veranstaltungen

  1. Der Vertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Bestätigung des Angebot durch den Kunden zustande.
  2. Der Teilnehmer sollte in der Lage sein, einer gebuchten Veranstaltung mental und körperlich folgen zu können. Der Fotograf ist bemüht, auch auf behinderte Teilnehmer Rücksicht zu nehmen, jedoch darf das Workshop-Erlebnis bei den übrigen Teilnehmern dadurch nicht in Mitleidenschaft gezogen werden. Wir empfehlen hier ersatzweise ausdrücklich ein Einzelcoaching.
    Der Fotograf behält sich vor, einen für eine bestimmte Veranstaltung offensichtlich nicht geeigneten Teilnehmer vor Ort abzulehnen. Im Falle der Ablehnung eines Teilnehmers erfolgt keine Rückzahlung des bereits gezahlten Kursentgeltes. Bekannte körperliche Gebrechen und Hinderungsgründe (z.B. Abhängigkeit von Gehhilfen, Rollstühlen etc.) sind daher vorab mit dem Fotograf abzuklären.
  3. Bei Nichterscheinen des Kunden zu gebuchten Veranstaltungen gilt der Anspruch auf Erbringen der Leistung durch den Fotograf als verwirkt; gebuchte Teilnahmeplätze verfallen. Der Kunde hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückzahlung bezahlter Leistungen.
  4. Der Fotograf räumt dem Kunden bei terminlicher Verhinderung die Möglichkeit ein, einen Ersatzteilnehmer zu benennen, der anstelle des ursprünglich angemeldeten Teilnehmers den gebuchten Termin wahrnimmt. Der Ersatzteilnehmer ist dem Fotografen per E-Mail zu benennen. Der Fotograf behält sich das Recht vor, einen Ersatzteilnehmer abzulehnen. Der Kunde kann in dem Falle einen weiteren Ersatzteilnehmer benennen.
  5. Sofern zur Teilnahme an einer Veranstaltung spezielles Equipment (z.B. Kamera, Objektive, EDV etc.) Voraussetzung ist, weist der Fotograf innerhalb der Produktbeschreibung der Veranstaltung ausdrücklich darauf hin. Für das Vorhandensein des in der Workshop-Beschreibung aufgeführten benötigten Equipments hat der Teilnehmer selbständig Sorge zu tragen. Bei Nicht-Vorhandensein des notwendigen Equipments und daraus resultierenden Einschränkungen beim Erleben des gebuchten Events hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückzahlung von gezahlten Kursbeiträgen.
  6. Der Fotograf behält sich vor, Seminare und Veranstaltungen aufgrund höherer Gewalt, zu geringer Teilnehmerzahl oder Krankheit des Fotografen sowie von Dozenten oder beteiligtem Personal abzusagen oder auf einen neuen Termin zu verschieben. Bereits geleistete Zahlungen werden rückerstattet oder auf den neuen Termin angerechnet.
  7. Im Falle einer Absage oder Terminverschiebung von Veranstaltungen wird der Teilnehmer frühestmöglich informiert, jedoch spätestens bis 48 Stunden vor dem eigentlichen Veranstaltungstermin. Für die reibungslose und kurzfristige Kommunikation mit dem Kunden erbitten wir die Übermittlung einer Mobilfunknummer (freiwillige Angabe).
    Wenn dem Fotograf keine Telefonnummer des Teilnehmers bekannt ist, stellen er den Kontakt per E-Mail her. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die E-Mails des Fotografen vom verwendeten E-Mail-Programm nicht als Spam identifiziert werden (Hinweise zum Spam-Schutz).
  8. Im Falle einer unverschuldeten Leistungsstörung, insbesondere bei Terminabsagen oder -Verschiebungen aufgrund Wetterlage, Krankheit des Fotografen sowie von Dozenten oder am Workshop beteiligtem Personal, höherer Gewalt etc., stehen dem Kunden – außer einer Rückzahlung des Kursbeitrages – keine weiteren Entschädigungsleistungen zu.
  9. Sofern der Kunde zum Zwecke der Teilnahme an einer Veranstaltung des Fotografen weiterführende Kosten auf sich nimmt (z.B. Buchung von Hotelzimmern vor Ort, Zug- oder Flugtickets, Spritkosten bei eigener Anreise mit dem Auto, Organisation von Urlaubstagen etc.), erfolgt dies ausschließlich auf eigene Gefahr. Im Fall einer Terminabsage oder -Verschiebung durch den Fotograf hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz für privat organisierte Verpflichtungen.
  10. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Der Fotograf haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die der Fotograf oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Kameras, Objektiven und sonstigem Fotoequipment haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten. Eventuelle Ansprüche, auch Dritter, die durch eine Terminverzögerung entstehen, können nicht geltend gemacht werden.
  11. Für Beschädigungen an Ausrüstungsgegenständen (Kameras, Objektiven, Fotozubehör, Lichttechnik, Computertechnik u.s.w.), die der Teilnehmer dem Fotograf zufügt, haftet der Teilnehmer – bzw. dessen Haftpflichtversicherung – in voller Höhe im Rahmen des §823 BGB. Dies gilt auch für Ausrüstungsgegenstände, die nicht Eigentum von dem Fotograf sind, jedoch für die Ausführung der Veranstaltung angemietet wurden.
  12. Der Teilnehmer hat eigenverantwortlich für ein ausreichendes privates Versicherungspaket Sorge zu tragen. Bei mangelndem Versicherungsschutz haftet der Fotograf nicht für entstehende Nachteile des Teilnehmers. Insbesondere empfehlt der Fotograf den Abschluss der nachfolgenden Versicherungssparten:
    • Auslandsreisekrankenversicherung inkl. Rücktransport
    • Haftpflichtversicherung
    • Unfallversicherung
    • Reiserücktrittsversicherung
    • Kamera- / Elektronik-Versicherung
  13. Alle Rechte an Skripten, PDF-Dateien, Präsentationen, eBooks und sonstigen Seminarunterlagen – in jeglicher Form – liegen ausschließlich bei dem Fotograf. Die Seminarunterlagen dürfen (auch auszugsweise) nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung kopiert, verarbeitet, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe benutzt werden. Audiovisuelle Mitschnitte durch den Teilnehmer sind während Veranstaltungen und Lehrgängen nicht gestattet.
    Bei unauthorisierter Weitergabe von Seminarunterlagen des Fotografen gilt eine Vertragsstrafe aufgrund Verletzung des Urheberrechtes in Höhe von 1.000,- Euro pro Einzelfall als vereinbart.
  14. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotograf hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Still-Videos, digitale Bilder, Videos, sonstige Daten usw.) oder ebensolche Produkte, an deren Entstehung der Fotograf maßgeblich während Coachings oder Workshops in Form mittelbarer oder unmittelbarer Hilfestellung beteiligt war.
  15. Sofern der Fotograf maßgeblich an der Entstehung von Lichtbildern beteiligt war (z.B. durch Setbau, Lichtsetzung, Organisation von Models und Kleidung, Setup von Kameradaten etc.), ist eine gewerbliche/kommerzielle Nutzung der während der Seminare entstandenen Lichtbilder durch den Teilnehmer (z.B. Verkauf oder Nutzung in einem Kalender, Bildband o.ä. in höherer Auflage und/oder mit kommerziellem Nutzungshintergrund) generell ausgeschlossen.
    Ebenfalls ausgeschlossen sind in diesem Fall die Veröffentlichung der während der Seminare entstandenen Lichtbilder durch den Teilnehmer in Magazinen und Zeitschriften (Online oder Print), sowie die Nutzung der Lichtbilder zum Zwecke der Teilnahme an Wettbewerben (preisdotiert oder nicht).
  16. Eine nicht-kommerzielle Nutzung der während der Seminare entstandenen Lichtbilder ist generell erlaubt. Eine Veröffentlichung in Onlinemedien bedarf ggfs. einer schriftlichen Genehmigung der abgebildeten Person/en. Die Genehmigungen sind durch den Teilnehmer selbst einzuholen.
  17. Der Fotograf behält sich vor, im Rahmen von Veranstaltungen und Fotoreisen entstandenes Making-Of-Material (Fotos und Videos) zur Eigenwerbung des Fotografen und in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen. Sofern der Teilnehmer eine Veröffentlichung von persönlichem Making-Of-Material nicht wünscht, ist dies dem Fotograf bereits bei Buchung der Veranstaltung mitzuteilen.
  18. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Kunden können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Vertragsstrafe, Schadensersatz

  1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.
  2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche Nutzungshonorar zu zahlen.

X. Allgemeines

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.
  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz des Fotografen.